Erklärungen zur Barrierefreiheit
Einleitung
Die Rail Tours Touristik GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website erlebnistickets.railtours.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist weitgehend konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie mit dem Europäischen Standard EN 301 549. Wir haben umfassende Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass alle Inhalte und Funktionen unserer Website für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten zugänglich sind. Dies umfasst:
Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente
Aussagekräftige Alternativtexte für alle informationstragenden Bilder
Ausreichende Farbkontraste gemäß WCAG 2.2 Level AA
Kompatibilität mit gängigen Hilfstechnologien (Screenreader, Sprachsteuerung, etc.)
Responsive Design für verschiedene Bildschirmgrößen und Vergrößerungen
Klar strukturierte Inhalte mit semantischem HTML
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website auf diesem hohen Niveau zu halten und führen regelmäßige Überprüfungen durch.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Voucher (nicht konforme Inhalte)
Die von unserem System generierten Buchungsvoucher (Buchungsbestätigungen) werden als PDF-Dokumente bereitgestellt und entsprechen derzeit nicht vollständig den WCAG-Kriterien in Bezug auf Struktur, Alternativtexte für eingebettete Grafiken und maschinenlesbare Tags für Screenreader. Betroffene WCAG-Kriterien: 1.3.1 (Info und Beziehungen), 1.4.5 (Bilder von Text), 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) Alternative Zugangswege: Alle wesentlichen Informationen des Vouchers sind auch in Ihrer Buchungsbestätigung per E-Mail in barrierefreiem HTML-Format enthalten und in Ihrem Kundenkonto als HTML-Seite abrufbar. Maßnahmen: Wir arbeiten an einer technischen Lösung, um die PDF-Voucher automatisiert barrierefrei zu generieren. Dies erfordert eine Anpassung unseres Buchungssystems und der PDF-Generierung.
Erstellung und Überprüfung der Erklärung
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 17.112025 erstellt und zuletzt am 17.112025 aktualisiert.
Die Bewertung der Zugänglichkeit erfolgte durch:
Eine Selbstbewertung mithilfe von automatisierten Tools (WAVE, AXE, Lighthouse)
Stichprobenartige manuelle Tests mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver)
Tastaturnavigationstests
Farbkontrast-Prüfungen
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, Probleme entdecken, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, so bitten wir Sie, uns diese mittels Kontaktformular mitzuteilen. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie so rasch wie möglich kontaktieren.
Durchsetzungsverfahren bei Verstößen gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
→ Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
→ Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren
Durchsetzungsverfahren bei Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich an folgende Stelle wenden: Sozialministeriumservice - Landesstelle Wien Babenbergerstraße 5, 1010 Wien E-Mail: post.wien@sozialministeriumservice.at www.sozialministeriumservice.at